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Illegal im Land LebendeGericht stärkt Rechte Ausreisepflichtiger

MAINZ | Auch illegal in Deutschland lebende Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen zur Sicherung ihrer Existenz. In einem aktuellen Fall entschied das Sozialgericht Mainz in einem Eilverfahren zugunsten einer vierköpfigen Familie aus Serbien. Der Landkreis Alzey-Worms wurde vom Gericht angewiesen, die zuvor verweigerten Zahlungen zu leisten. Zur Begründung führten die Richter aus, das Asylbewerberleistungsgesetz gelte auch für ausreisepflichtige Ausländer. (epd)

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