: „Ich fühle mich beleidigt“
■ Student will gegen Rasterfahndung klagen. Mehr als 140 Kommilitonen betroffen
Die Abschlussklausuren stehen vor der Tür und dann dies. Vor zehn Tagen flatterte Majid ein Brief der Kriminalpolizei (Kripo) ins Haus, er sei ins Raster gefallen und solle ins Präsidium kommen. „Ich war nur genervt und wollte das schnell hinter mich bringen“, erinnert sich der Student. Weil er dachte, er hätte nichts zu verbergen, ging er vorige Woche ohne Anwalt zur Polizei.
„Im Nachhinein habe ich das Gefühl, ich hab zuviel gesagt“, denkt der junge Mann. Seine Mappe mit privaten Unterlagen und Briefen sei ihm einfach aus der Hand genommen worden. „Die haben kopiert, was sie wollten.“ Über „alles“ sei er gefragt worden: ob er eine Freundin hat, wo sie wohnt, ob er betet und zur Moschee geht? Ob er in Vereinen oder politisch aktiv ist? Letzteres trifft zu. Der gebürtige Marokkaner hat kürzlich eine Veranstaltung zu Palästina organisiert und ist als Studentenvertreter aktiv. Zudem studiert er kein technisches Fach, sondern Volkswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP). „Ich passe nicht mal in das Raster“, resümiert er. „Ich bin kein ,Schläfer', sondern ziemlich wach.“
Doch zum Scherzen ist ihm nicht zu Mute. „Es reicht, dass du Muslime bist und du landest beim Kriminalamt. Das finde ich beleidigend.“
Es würden etwa 900 Studenten befragt, hatten die zwei Beamten zur Begrüßung gesagt und zum Abschied verkündet, nun würde alles noch mal kontrolliert. Dass Majid beispielsweise seine Visa-Karte wieder kündigte, weil sie zu teuer war, schien den Beamten nicht plausibel. Auch riefen sie bei seinem Arbeitgeber an, um sich nach Majids Reise-Verhalten zu erkundigen. Majid: „Ich versteh mich gut mit meinem Chef. Aber ein anderer verliert dadurch vielleicht seinen Job.“
Informationen, welche die durch das Raster ausgesiebten Studenten nicht selber liefern, holt sich die Kripo bei Banken und Vermietern auf direktem Wege. Yavuz Fersoglu vom Asta der HWP berichtet von einem Studenten, der keinen Mietvertrag vorweisen konnte, weil er in einer WG wohnt: „Die Beamten erschienen darauf bei den Mitbewohnern und verlangten, den Vertrag zu sehen.“
Durch dieses Vorgehen werde das Persönlichkeitsrecht verletzt, kritisiert Fersoglu. Der HWP-Asta will deshalb Maijd bei einer Klage unterstützen, die dieser beim Amtsgericht gegen die Rasterfahndung einreichen will. Ein Rechtsstreit wäre nicht ohne Aussicht auf Erfolg. Vorgestern hat das Landgericht Berlin die dortige Ratserfahndung für rechtswidirg erklärt.
Unterdessen hat die Hamburger Polizei eingeräumt, dass nur in einem ersten Schritt 140, insgesamt jedoch „mehrere hundert“ Studenten zum Gespräch gebeten werden. Dabei legt die Polizei den Befragten auch Fotos vor, die diese auf dem Campus zeigen. Die stammen aber angeblich nicht aus Überwachungskameras. Kaija Kutter
Info-Abend zum Thema, heute, 19 Uhr HWP, von Melle Park 9
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