: IN ALLER KÜRZE
Tissen soll zahlen
Wegen der Bremer Klinikaffäre soll Wolfgang Tissen, der Ex-Geschäftsführer der Trägergesellschaft des Klinikverbundes, 85.000 Euro zurückzahlen. Heute (11.30 Uhr) wird die Klage der Gesundheit Nord GmbH im Landgericht verhandelt. Der Manager war bereits wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Schlüsselfigur der Affäre um die Vergabe von dubiosen Gutachten in Millionenhöhe war der Geschäftsführer des Klinikums Bremen-Ost, Andreas Lindner. Er wurde im November 2007 wegen Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Ver.di: Keine Provisionen
Nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di bekommen Bankberater keine Provisionen. Damit widerspricht Ver.di den Angaben der Bremer Verbraucherzentrale, die die Provision für beispielsweise eine einmalige Anlage von 20.000 Euro mit 1.000 Euro beziffert hatte, für Festgeld hingegen mit 100 Euro. Diese Modell bestrafe die Berater, wenn sie „richtig“ berieten. Demgegenüber weist Ver.di darauf hin, dass die verstärkte Abhängigkeit der Beratervergütung von der Höhe der individuellen Abschlüsse bislang habe verhindert werden können. Derzeit arbeite die Ver.di an einer Umfrage zum Thema Leistungsdruck bei den Bankangestellten. taz/dpa