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Archiv-Artikel

IN ALLER KÜRZE

Weber für Glücksspiel

„Tiefgreifende Einschnitte“ in der Freien Wohlfahrtspflege befürchtet die Wilhelm Kaisen-Bürgerhilfe (WKB) für den Fall, dass es zu einer Lockerung des Glücksspielstaatsvertrages kommen sollte. In Bremen flossen von 1983 bis 2009 aus den Lotto- und Toto-Mitteln knapp 57 Millionen Euro in den sozialen Bereich, so die WKB. Rund 35 Millionen Euro gingen an die Stadtgemeinde, knapp 15 Millionen Euro kamen den Freien Trägern zugute. Der WKB-Vorsitzende und SPD-Bürgerschaftspräsident Christian Weber appellierte an SPD-Bürgermeister Jens Böhrnsen, sich für eine Fortschreibung des Vertrages und die Beibehaltung des Glücksspielmonopols der Länder einzusetzen.

Aufruf zur Klage

Wer nach dem jüngsten Gaspreis-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Geld zurück fordern will, muss auf Erstattung klagen. Darauf weist der Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale hin, dessen Kanzlei über 200 GaskundInnen vertritt. Da die Energieversorger freiwillig keine Rückzahlungen leisteten, müsse vor Gericht ziehen, wer die Verjährung seiner Ansprüche verhindern wolle. Der BGH hatte eine Preisanpassungsklausel für rechtswidrig erklärt, die der Versorger EWE verwendet hatte. Zugleich stellte das Gericht klar, dass Gasversorger auch dann Geld erstatten müssen, wenn Sondervertragskunden bisher Erhöhungen widerspruchlos hingenommen haben. taz