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IG Farben darf klagen

Karlsruhe (dpa/vwd) - Das Vermögen des ehemaligen IG– Farben–Konzerns wird auch weiterhin die Gerichte beschäftigen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) die Klage der „IG Farben in Abwicklung“, einer Nachfolgeorganisation des nach 1945 liquidierten Chemiekonzerns, gegen die Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) auf Zahlung von zunächst 20 Millionen DM grundsätzlich für zulässig erklärt. Die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen erwartet. Der seit 1948 dauernde Rechtsstreit hatte wegen seiner internationalen Bedeutung in den USA, der Schweiz und der Bundesrepublik zeitweise erhebliches öffentliches Interesse erregt. Es ging dabei um die Verfügungsrechte über das US–Vermögen der Firma Interhandel, einer von den IG Farben 1928 in der Schweiz gegründeten Holding, die 1967 von der SBG erworben worden war. Die „IG Farben in Abwicklung“ macht unter anderem geltend, daß die Interhandel vor 1945 für sie in der Schweiz treuhänderisch Vermögen hielt, das sich teilweise in den USA befand. Dieser Teil war während des Krieges von den USA als Feindvermögen beschlagnahmt worden. Nach Kriegsende hatte die Interhandel vor einem US–Gericht in einem 15 Jahre dauernden Rechtsstreit (1948 - 1963) um die Freigabe des Vermögens gekämpft. Der Prozeß endete schließlich mit einem Vergleich, mit dem Interhandel rund 122 Millionen Dollar erhielt. Die IG Farben in Abwicklung macht jetzt geltend, daß diese Summe in Wahrheit ihr zustehe. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte die Klage ohne vorherige Prüfung der erhobenen Ansprüche als unzulässig abgewiesen. (s. taz 15.11.)

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