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Archiv-Artikel

Hustensaft ade!

betr.: „Ärzte wollen wieder streiken“, taz vom 3. 2. 06

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat keinen Hustensaft-Verordnungsboykott bei Kindern beschlossen. Hier ist die Presse einer Falschmeldung aufgesessen. Wir halten uns an das Vertragsrecht, wonach der GKV-Versicherte Anspruch auf eine wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Therapie hat.

Bei Hustensäften und Schleimlösern gibt es allerdings keine wissenschaftliche Grundlage für deren Wirksamkeit und Notwendigkeit. In den Leitlinien zur Behandlung von Infekten der oberen und unteren Luftwege werden keine entsprechenden Empfehlungen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen. Nur in Einzelfällen haben Hustenblocker bei Kindern einen Sinn.

Daher kann ich keinen Rechtsbruch erkennen, wenn ein Arzt im Einzelfall die Notwendigkeit einer Verordnung von Hustensäften oder Schleimlösern nicht sieht. Nur weil einem Kind die Einnahme eines solchen Medikamentes subjektiv guttut und Linderung verschafft, rechtfertigt dies angesichts der dringenden Appelle der Gesundheitspolitiker an die Ärzte, wirtschaftlich und nur das Notwendige zu verordnen, eine solche Verordnung zu Lasten der GKV nicht.

Bei den Patienten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, können entsprechende Präparate bereits seit dem 1. April 2004 nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden. WOLFRAM HARTMANNPräsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte