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Hurra! FreeLens bekommt Recht

HAMBURG taz ■ Da freuen sich die FotografInnen Deutschlands: Die Verwendung von Fotos auf einer CD-ROM stellt eine eigenständige Nutzung dar. So entschieden es letzte Woche die RichterInnen des ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Was das bedeutet: Wenn ein Verlag seine Print-Ausgaben samt Aufnahmen auf eine CD-ROM brennen will, muss er vorher die FotografInnen fragen. Der Spiegel hatte das übrigens nicht immer gemacht und muss jetzt angemessenen Schadensersatz leisten. Mit dem Nachrichtenblatt angelegt hatte sich 1997 die Fotografenvereinigung FreeLens, dabei ging es um die ungenehmigte Nutzung von Fotos auf den Spiegel-Jahrgangs-CD-ROM 1989 bis 1993. Die Klage war vom Hamburger Landgericht abgewiesen worden, das Oberlandesgericht gab FreeLens jedoch 1998 Recht. Gegen dieses Urteil hatte der Verlag Revision eingelegt, die nun vom BGH verworfen wurde.

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