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Hungerstreik für Haftverlegung

Die ehemalige Lufthansa-Entführerin Souhaila Andrawes verweigert die Nahrungsaufnahme, um nach Oslo überstellt zu werden  ■ Von Marco Carini

Souhaila Andrawes befindet sich im Hunger- und Durststreik. Nach Informationen aus dem Freundeskreis der in Hamburg inhaftierten Palästinenserin soll ihr Gesundheitszustand mittlerweile lebensbedrohlich sein, da die 44jährige seit genau einer Woche jede Nahrungsaufnahme ablehne. Justizbehörden-Sprecherin Sabine Westphalen sieht hingegen „keinen Anlaß zur Sorge“. Andrawes befinde sich erst seit vergangenem Sonntag im erklärten Hungerstreik, nehme aber noch gelegentlich Obst und Milch zu sich. Eine Verlegung ins Krankenhaus sei „zur Zeit überhaupt nicht angezeigt“.

Souhaila Andrawes wurde im vergangenen November wegen ihrer Beteiligung an der Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“im Jahr 1977, bei der der Pilot von einem der Kidnapper erschossen worden war, von der Staatsschutzkammer des Hamburger Oberlandesgerichtes zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mit ihrem Hunger- und Durststreik will die 44jährige ihre Auslieferung nach Oslo erreichen, die ihr bereits für Mitte Mai avisiert worden war.

Doch statt in die norwegische Hauptstadt wurde Andrawes, die als einzige Luftpiratin die Erstürmung des gekaperten Jets in Mogadischu überlebt hat, am 14. Mai von Frankfurt in das neue Frauengefängnis auf der Elbinsel Hahnöfersand verlegt. Daß Andrawes ihre Haftstrafe in Oslo, wo auch ihr Mann mit der gemeinsamen Tochter lebt, absitzen kann, war eine der Voraussetzungen, unter denen die norwegische Regierung einer Auslieferung der Palästinenserin nach Deutschland im November 1995 überhaupt erst zugestimmt hatte.

Nach ihrer Verurteilung wurde Andrawes jedoch erst einmal in Frankfurt für sechs Monate in Beugehaft genommen. Der Grund dafür: Die 44jährige hatte sich geweigert, vor dem Oberlandesgericht der Main-Metropole Aussagen darüber zu machen, ob die dort angeklagte Monika Haas die bei der Entführung benutzten Waffen 1977 nach Mallorca gebracht hatte.

Nach Ende der Beugehaft, so die Absprache zwischen Bundesanwaltschaft und den VerteidigerInnen von Andrawes, sollte Andrawes in ein Flugzeug mit Zielflughafen Oslo gesetzt werden. Der Flieger aber landete in Fuhlsbüttel.

Nach Informationen der taz verhandelt zur Zeit das Bundesjustizministerium mit der norwegischen Regierung über die Verlegung von Souhaila Andrawes nach Oslo. Die Bundesanwaltschaft, die ihre Überstellung von Frankfurt nach Hamburg anordnete, hatte zuvor den Transfer nach Skandinavien von einer verbindlichen Zusage der norwegischen Regierung abhängig gemacht, Andrawes mindestens zwei Drittel der verhängten Haftstrafe verbüßen zu lassen.

Die Sprecherin der Karlsruher Bundesanwaltschaft, Eva Schübel, betonte am Donnerstag, das Verfahren sei zwar „in die Wege geleitet“worden, eine offizielle Entscheidung liege aber „noch nicht vor“. Nach Einschätzung von Andrawes' Verteidiger, dem Hamburger Rechtsanwalt Haio Wandschneider, wird eine Überstellung seiner Mandantin nach Oslo „nicht mehr lange auf sich warten lassen“.

Die Hamburger Justizbehörde sieht zur Zeit keine Möglichkeit, diese Prozedur zu beschleunigen. Sabine Westphalen: „Das liegt allein in der Hand der Bundesanwaltschaft und des Innenministeriums.“

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