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Honecker „weiterhin nicht haftfähig“

Berlin (dpa) - Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker soll „weiterhin nicht haftfähig“ sein. Dies dürfte auch das jüngste medizinische Gutachten über den 77jährigen bestätigen, hieß es am Montag bei Honecker-Vertrauten in Berlin. Sie teilten mit, daß der Ex-SED-Chef keinen Asylantrag für Chile gestellt hat. Vor wenigen Wochen war Honeckers Tochter mit ihrem Ehemann, einem Chilenen, dorthin ausgereist.

Derzeit ist gegen Honecker, der seit Anfang April im sowjetischen Hospital Beelitz untergebracht ist, lediglich ein Ermittlungsverfahren wegen „Vertrauensbruch“, nach Paragraph 161 des DDR-Strafgesetzbuches anhängig. Wegen der Todesschüsse an der Mauer und der Vorwürfe der Deckung von RAF-Terroristen in der DDR werden derzeit zwei gegen Honecker vorliegende Anzeigen von den Ermittlungsbehörden geprüft. „Ermittlungsverfahren sind in diesem Zusammenhang bisher nicht eingeleitet“, wurde von Honeckers Rechtsanwälten mitgeteilt.

Margot Honecker (63) ist nach einer kleinen Herzschwäche wieder gesundheitlich so auf dem Posten, daß sie lieber in eine kleine Wohnung ziehen würde, heißt es. Die Anwälte des Ehepaares bemühen sich schon seit einiger Zeit um eine Zwei -Zimmer-Wohnung. Erich Honecker ist seit Monaten polizeilich nicht gemeldet. Von den Anwälten wurde bestätigt, daß er bislang noch kein Geld in D-Mark umtauschen konnte. Das Ehepaar Honecker sei nicht im Besitz von Personalausweisen.

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