Homöopathie-Diskussion: Geringe Kosten, aber falsche Debatte
Die Kosten der Krankenkassen für Homöopathie sind gering. Trotzdem fordern Experten und Politiker weiter eine Überprüfung der Wirksamkeit.
Seit Wochen streiten Experten erbittert darum, ob Homöopathie als Kassenleistung angeboten werden sollte. Doch wie hoch sind eigentlich die Kosten der Homöopathie für Krankenkassen? Die Antwort: Nur rund 0,06 Prozent der Gesamtausgaben gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland gehen nach Angaben von Stefan Wamprechtshammer von der AOK für das Jahr 2008 auf die Kosten für homöopathische Leistungen zurück. Auch bei der AOK selbst machten die Kosten Wamprechtshammer zufolge "nur einen Kleinstteil" der gesamten Ausgaben aus.
Bei der Siemens-Betriebskrankenkasse belaufen sich die Kosten für homöopathische Behandlungen pro Jahr auf eine Million Euro - auch das sind 0,06 Prozent des Ausgabevolumens. Einen ähnlichen Prozentsatz hat die Krankenkasse BIG im Jahr 2009 für Homöopathie ausgegeben. Die Barmer Ersatzkasse gibt bei 4 Milliarden Euro Umsatz im Jahr nach eigenen Angaben 2 Millionen Euro für Homöopathie aus.
Derartige Kassenleistungen zu streichen, "wäre also die schlechteste Form, Kosten zu sparen", findet deshalb Sabine Petzeli, Sprecherin der BIG-Krankenkasse. Klar ist: Für die Kassen lohnt es sich, die Leistungen anzubieten: Für viele Versicherte ist die Möglichkeit, sich zwischen schulmedizinischer und homöopathischer Behandlung entscheiden zu können, ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl der Versicherung.
Prinzipiell darf die Bezahlung von homöopathischen Präparaten von den Krankenkassen nur über Wahltarife angeboten werden, für die zusätzliche Beiträge erhoben werden - sie sind für die anderen Versicherten also kostenneutral. Die Kosten für homöopathische Behandlungen aber können übernommen werden: Dabei kann jeder Versicherte entscheiden, ob er den Besuch eines Alternativ- dem eines Allgemeinmediziners vorzieht.
Die Bezahlung homöopathischer Behandlungen durch die Kassen führte zu Diskussionen, nachdem Politiker aus SPD und CDU sich vor kurzem dafür ausgesprochen hatten, diese aus den Leistungskatalogen zu streichen. Begründet wurde dies damit, dass die Wirksamkeit bislang nicht bewiesen werden konnte.
Laut DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz soll eine generelle Überprüfung der Wirksamkeit solcher Behandlungsmethoden im Vordergrund stehen. "Die Kostenfrage ist zweitrangig", sagte er.
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