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Holzhafen-Beschluss

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht lehnte gestern den Revisionsantrag des Bürgerbegehrens „Rettet das Elbufer“ ab, ihre Beschwerde gegen den umstrittenen Bebauungsplan für den Holzhafen zuzulassen. Die Initiative wollte damit verhindern, dass Senat und Bürgerschaft über das Bauvorhaben abstimmen können. Da das Verfahren nun auf städtischer und nicht mehr auf Bezirksebene verhandelt wird, hat „Rettet das Elbufer“ keine Möglichkeit mehr, darauf Einfluss zu nehmen.

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