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Archiv-Artikel

in kürze ARZTFEHLER-PROZESS Hohes Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einem Fünfjährigen ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro zugesprochen. Das Kind ist auf Grund eines Behandlungsfehlers seit der Geburt schwerstbehindert. Zahlen müssen die Ärztin und der Krankenhausträger (OLG Az.: 3 U 122/02). (dpa)