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Archiv-Artikel

in kürze FALUN GONG IN CHINA Hohe Haftstrafen

Fünf Mitglieder der in China verbotenen Kultbewegung Falun Gong sind wegen „Verleumdung der Regierung“ zu 5 bis 14 Jahren Haft verurteilt worden. Man warf ihnen „Verunglimpfung des Ansehens der Regierung durch die Verbreitung erfundener Geschichten“ vor. Die Angeklagten hatten über ihre Verfolgung berichtet. (dpa)