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Archiv-Artikel

EHEMALIGES RAF-MITGLIED Hogefeld kommt auf Bewährung frei

FRANKFURT | Das ehemalige RAF-Mitglied Birgit Hogefeld kommt auf freien Fuß. Die Reststrafe für Hogefeld werde zur Bewährung ausgesetzt, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Die unter anderem wegen mehrfachen Mordes verurteilte Hogefeld habe im Juni 18 Jahre ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe verbüßt. Der zuständige 4. Strafsenat habe nunmehr nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Verurteilten beschlossen, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Die 54-Jährige war nach einer Schießerei im Juni 1993 in Bad Kleinen gefasst worden. Der 4. Strafsenat des OLG habe in seiner Entscheidung berücksichtigt, „dass sich die Verurteilte in deutlicher Form von der RAF losgesagt und ihrerseits die persönliche Verantwortung für die von der damaligen RAF begangenen Straftaten übernommen hat“, heißt es.

Der Senat habe sich nach Anhörung des Generalbundesanwalts und umfassender Abwägung aller Faktoren sowie einer persönlichen Anhörung der Verurteilten entschieden. Hogefeld hatte den Antrag gestellt, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. (dpa)