: Hoffnung für armenische Christinnen
■ Zweitem Asylfolgeantrag von Hickmet P.* stattgegeben
Die beiden armenischen Christinnen Hickmet P.* und ihre Schwester werden vorerst nicht in die Türkei abgeschoben. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Bremen hat dem zweiten Asylfolgeantrag der 20 und 26 Jahre alten Frauen stattgegeben. Damit wurde auch ihre Aufenthaltsgenehmigung um ein halbes Jahr verlängert. Jetzt wird ihr komplettes Asylverfahren erneut aufgerollt.
Ihr Anwalt Günter Werner kann sich den plötzlichen Erfolg nur durch zwei Faktoren erklären. „Erstens hat sich die Lage in der Türkei verschlechtert für die armenisch christliche Minderheit. Und zweitens könnten sogenannte Nachfluchtgründe ausschlaggebend für das Einlenken des Bundesamtes gewesen sein.“
Diese Nachfluchtgründe beziehen sich auf einen Zeitungsartikel, in dem die beiden Mädchen zitiert und auf einem Foto abgebildet waren. Im Rahmen einer Spendenaktion hatten sie Bürgermeister Henning Scherf das Spendengeld überreicht und dabei auf ihre eigene Situation aufmerksam gemacht. Darum befürchten sie massive Repressalien bei einer Rückehr in die Türkei. Beide sind von Alpträumen geplagt, rechnen mit Vergewaltigung und Haftstrafen in der Türkei. Zudem wären sie ganz auf sich alleine gestellt, da sämtliche Angehörigen inzwischen in Bremen leben. Diese haben größtenteils Asyl erhalten, da sie 1989 vor der Asylrechtsänderung aus der Türkei flohen und nach Deutschland kamen.
Wie berichtet, sollten die beiden Frauen trotzdem bereits abgeschoben werden. Erst im letzten Moment kam jetzt der positive Bescheid über die Asylfolgeanträge. „Ich gehe mit Sicherheit davon aus, daß negative Äußerungen in den Medien wie in diesem Fall vom türkischen Konsulat in Bremen registriert und weitergeleitet werden“, begründet Anwalt Werner die erfolgreichen Asylfolgeanträge. Die Leiterin des Bremer Bundesamtes, Ulrike Bremermann, bestätigt, daß die Entscheidung wegen dieser Nachfluchtgründe gefällt wurde.
Inzwischen spitzt sich die Lage um den Vater der beiden jungen Frauen zu. Sein Asylverfahren ist abgeschlossen, seine Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen. Er kann also jeden Moment abgeschoben werden. Abgesehen von ähnlichen Repressalien, wie von seinen Töchtern befürchtet, ließe er seine komplette Familie in Bremen zurück.
„Ich rechne allerdings nicht damit, daß er ausgewiesen wird, bevor das Verfahren der beiden Töchter abgeschlossen ist“, so Ulrike Bremermann vom Bundesamt. „Wird der Asylantrag der beiden Frauen bestätigt, könnte er unter Umständen sogar auf eine Duldung aus humanitären Gründen hoffen.“
jeti
*Name von Red. geändert
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