■ Rechts außen: Höhere Haftstrafen
Konstanz (dpa) – In der Revisionsverhandlung wegen der Schändung von Friedhöfen und Anschlägen auf Asylbewerberheime im Bodenseeraum hat das Landgericht Konstanz gestern gegen die drei Angeklagten höhere Haftstrafen als in der ersten Verhandlung ausgesprochen. Ein 28jähriger muß nun für die Taten vom Oktober 1992 für vier Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, ein 25jähriger für vier Jahre und ein anderer 25jähriger für zwei Jahre und drei Monate.
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