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Höchststrafe wegen Totschlags

■ Wiederholungstäter bekommt 15 Jahre verurteilt

Zur Höchststrafe von 15 Jahren wegen Totschlags ist ein 31 Jahre alter Mann in Bremen in einem Indizienprozeß verurteilt worden. Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Bremen befand den Wiederholungstäter am Donnerstag für schuldig, im August 1995 eine 46 Jahre alte Altenpflegerin in deren Wohnung erdrosselt und ihr mehrere Messerstiche zugefügt zu haben. Der 31jährige hatte im Juli 1986 einen 13jährigen Jungen aus Bremerhaven stranguliert und in einen Baggersee geworfen. Damals war er zu neun Jahren Haft verurteilt und vor Weihnachten 1994 auf Bewährung vorzeitig entlassen worden.

Das Gericht hielt die Indizien für ausreichend. So war die Wohnungs tür verschlossen, als das Opfer mehrere Tage nach der Tat gefunden wurde. Ein Schlüssel wurde beim Angeklagten gefunden. „Der den Schlüssel zur Wohnung hatte, muß der sein, der die Frau getötet hat“, erläuterte die Vorsitzende Richterin die Auffassung der Kammer. Die Frau hatte am Abend der Tat noch in der Kneipe angerufen, die sie kurz vorher mit dem Angeklagten verlassen hatte. „Der will nicht aus der Wohnung“, hatte sie dem Wirt gesagt. „Damit können nur Sie gemeint gewesen sein“, betonte die Richterin. Außerdem paßte die in der Wohnung gefundene Kondompackung haargenau zu einer „Nachbarpackung“, die Polizeibeamte beim Angeklagten entdeckten.

Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte gab zwar vor Gericht zu, die Frau begleitet zu haben, hatte aber die Tat stets bestritten. dpa

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