: Höchststrafe gegen „AD“ gefordert
Paris (dpa) - Schneller als erwartet hat im Pariser Prozeß gegen die Action Directe die Staatsanwaltschaft bereits am Montag abend die Strafanträge gestellt. Mit dem Ende des Prozesses, der vor genau einer Woche eröffnet wurde, wird deshalb noch vor dem usprünglich vorgesehenen 26. Januar gerechnet. Nach einem fünfstündigen Plädoyer von 345 Seiten verlangte Staatsanwalt Michel Gauthier für zehn Mitglieder des „harten Kerns“ der Action Directe (AD) wegen Beteiligung an einer verbrecherischen Vereinigung die Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Für Fünf, die nach Ansicht der Anklage dem harten Kern sehr nahe standen und an Aktionen teilnahmen, forderte er acht Jahre Haft. Für zwei Angeklagte, die wegen ihrer „sentimentalen– oder Liebesbeziehungen“ zu Action Direct–Mitgliedern schuldig geworden seien, plädierte Gauthier auf zwei Jahre Haft mit ganzer oder teilweiser Aussetzung auf Bewährung. Für zwei weitere Angeklagte, darunter die aus der Bundesrepublik stammende Charlotte Granier, erachtete der Ankläger eine einjährige Haftstrafe zur Bewährung als ausreichend, da sie nur zufällig in dieses Milieu geraten seien. Ihnen müsse aber vorgeworfen werden, daß sie Bescheid gewußt und dennoch ihre Bekannten nicht angezeigt hätten.
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