: Hirnhaut-Deals legal
Für das Amtsgericht Tiergarten ist der illegale Verkauf von aus Leichen entnommenen Hirnhäuten nicht strafbar. Wie der Focus berichtet, hat das Gericht die Eröffnung eines Prozesses gegen einen ehemaligen Sektionshelfer aus dem Rudolf-Virchow-Krankenhaus abgelehnt. Der Mann hatte gegen die Anordnung seines Chefs zwischen 1988 und 1994 über 1.200 Hirnhäute an eine Pharmafirma verkauft und dafür 38.730 Mark kassiert. Der Amtsrichter sehe einen „rechtsfreien Raum“, zitiert das Magazin Justizsprecher Reiff. Bei Obduktionen entnommene Leichenteile unterlägen nicht dem Schutzbereich des Strafrechts-Paragraphen 168 (Störung der Totenruhe).ADN
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