BRANDGEFÄHRLICH : Himmelslaternen müssen am Boden bleiben
In Brandenburg dürfen die bei abendlichen Veranstaltungen beliebten Himmels- oder Fluglaternen nicht mehr abheben. Von diesem Donnerstag an gelte ein Verbot für „unbemannte Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird“, teilte das Potsdamer Innenministerium am Mittwoch mit. Bei Verstößen gegen die „ordnungsbehördliche Verordnung“ drohe ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Begründet wird das Verbot mit der Gefährlichkeit der fliegenden Lichter.
„Keiner kann die Flugbahn und damit mögliche Absturzstellen beeinflussen. Das ist in Städten und Gemeinden, aber auch in Brandenburgs bekanntlich besonders brandgefährdeten Wäldern und anderswo nicht zu verantworten“, wird Minister Rainer Speer (SPD) zitiert. Das Ministerium verweist darauf, dass durch eine herabfallende Himmelslaterne ein Wagen eines Autohauses in Potsdam 2008 Feuer gefangen habe. In Potsdam seien zudem drei Motorboote in Brand geraten.
„Als besonders riskant galten die immer häufiger gestarteten Himmelslaternen im Land bei Hitze und Trockenheit“, schreibt das Ministerium. (dpa)