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Hilfsdienst

Als das Diakonische Werk Hessen-Nassau und der Caritas- Verband Frankfurt 1975 den Flughafen-Sozialdienst ins Leben riefen, wechselte die Trägerschaft auf evangelischer Seite zum Evangelischen Regionalverband Frankfurt. „Dienst am Menschen unterwegs“, Hilfen für notleidende und gestrandete Passagiere – ähnlich den schon lange etablierten Bahnhofsmissionen – war der Auftrag.

Ende der siebziger Jahre nahm die Zahl der Asylbewerber auf Rhein-Main zu. Dem Flughafen-Sozialdienst entstand ein neuer Arbeitsschwerpunkt. Der Dienst wuchs personell stark an: zehn festangestellte Kräfte, Honorarkräfte in den Muttersprachen der Flüchtlinge, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr, sowie ein Stamm ehrenamtlicher HelferInnen.

Während im klassischen Passagierbereich die vielfältigen Vermittlungsleistungen unseres Dienstes mit Behörden, Fluggesellschaften, Konsulaten etc. einhellige Anerkennung finden, bringt das Eintreten für die humanitären Belange der Flüchtlinge, der schwächsten Klientel, immer wieder Schwierigkeiten in der Anerkennung seines sozialarbeiterischen Vermittlungsauftrages ein. Die Arbeit am gleichen Klienten wie der – hoheitlich beauftragte – Bundesgrenzschutz (BGS) führte im Alltag zu Konflikten: vor allem weil die Wahrnehmung von Interessen der Flüchtlinge von der Behörde als Einmischung gedeutet wird.

Eine wichtige und im künftigen Arbeitsalltag hilfreiche Antwort auf diese Diskreditierungen war das sogenannte „Mandatspapier“, in dem beide Trägerkirchen, die Synode der Ev. Kirche in Hessen und Nassau und der Bischof in Limburg seine Tätigkeit als „zentrale kirchliche Aufgabe“ bezeichnen. Die verschiedenen Aspekte der Flüchtlingsarbeit von der Versorgung mit dem Lebensnotwendigen bis zur Vermittlung von Rechtsanwälten wurden als Dienstanweisung formuliert.

Die Finanzierung der Flüchtlingsarbeit war von Anfang an schwierig und zeitweise ungesichert. Das Land Hessen, der Bund und der Flughafenbetreiber streiten sich seit Jahren um die Zuständigkeit für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung der noch nicht eingereisten Flüchtlinge. Die Tagessätze, die das hessische Familienministerium seit 1987 für die Flüchtlingsversorgung erstattet, decken bereits seit Jahren nicht mehr die Kosten der Flüchtlingsarbeit des Dienstes. Sie haben vor zwei Jahren bereits zu erheblichem Personalabbau geführt. Von Mitte September bis Ende November haben Sondermittel der Kirchen und Spenden eine Ausweitung unseres Dienstbetriebes auf zwei Schichten ermöglicht. Seit 1. Dezember, nach Erschöpfung dieser Sondermittel, hoffen wir auf eine schnelle Finanzierungsregelung mit dem Land. Hier ist der politische Wille einer rot-grünen Landesregierung gefordert, die in der Öffentlichkeit die Arbeit des Flughafen-Sozialdienstes stets in den höchsten Tönen lobt. Gudrun Petasch

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