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Hessisches Aussperrungsverbot aufgehoben

Kassel (rtr) - Auch hessische Arbeitgeber dürfen bei Streiks nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ihre Arbeitnehmer aussperren. Das in der Verfassung des Landes Hessen festgelegte Aussperrungsverbot ist am Dienstag vom BAG in Kassel für unwirksam erklärt worden. Das Verbot sei von der im Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit (Artikel neun) verdrängt worden, stellte der 1.Senat in seiner Entscheidung (AZ: AZR399/86) fest. Das BAG wies damit einen Antrag der Industriegewerkschaft Metall ab. Nach Angaben einer Sprecherin überlegt die IG Metall nun, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die IG–Metall hatte dem hessischen Arbeitgeber–Verband gerichtlich jede künftige Aussperrung untersagen lassen.

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