in kürze TELEKOM-VERLUSTE : Hessen nicht haftbar
Telekom-Aktionäre können sich nicht beim Land Hessen schadlos halten. Das Landgericht wies die Klage eines Privatmannes ab, der vom Land als zuständiger Börsenaufsicht Kursverluste von 20.000 Euro erstattet haben wollte. Er habe nicht dargelegt, inwiefern die Aufsicht ihre Pflicht verletzt haben soll (Az.:2/4 O 435/02). (dpa)