in kürze GERICHTSURTEIL : Hessen darf rastern
Die Rasterfahndung nach terroristischen „Schläfern“ in Hessen ist rechtens. Das hat Hessens Verwaltungsgerichtshof gestern in einem Urteil entschieden. Die Unis müssten Daten ihrer Studenten im Rahmen der Amtshilfe an das LKA weitergeben (AZ.: 10 TG 3112/02). (dpa)