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Archiv-Artikel

Heß-Kundgebung bleibt verboten

MÜNCHEN afp ■ Die für den 19. August im bayerischen Wunsiedel geplante Kundgebung von Rechtsextremisten zu Ehren des Ex-Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß bleibt verboten. In einem Eilverfahren wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern die Beschwerde der Veranstalter gegen ein entsprechendes Verbot des Landratsamts Wunsiedel zurück. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass es den Veranstaltern nur vordergründig um das Gedenken an Heß gehe, sie aber eigentlich damit eine „Billigung der NS-Gewalt- und -Willkürherrschaft“ demonstrieren wollten. Dies verletze die Würde der NS-Opfer. Außerdem würde durch einen Aufmarsch der öffentliche Frieden in Wunsiedel gestört. (Az 24 CS 06.1965)