: Herzschmerz im Senat
■ Havelklinik muß in Krankenhausplan
Der Senat ist nun auch vom Oberverwaltungsgericht aufgefordert worden, die privatwirtschaftlich betriebene Havelklinik in den Krankenhausplan des Landes aufzunehmen. Es sei Bedarf für die von der Havelklinik angebotenen Kapazitäten für Operationen am offenen Herzen, argumentierte das Oberverwaltungsgericht. Die Havelklinik bemüht sich seit Jahren, in den Krankenhausplan und damit in die Finanzierung durch die Berliner Krankenkassen aufgenommen zu werden. Der Senat verweigerte bislang die offizielle Anerkennung mit dem Argument, es gebe keinen weiteren Bedarf. Dem widersprach nun das Gericht. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen