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Herzschmerz im Senat

■ Havelklinik muß in Krankenhausplan

Der Senat ist nun auch vom Oberverwaltungsgericht aufgefordert worden, die privatwirtschaftlich betriebene Havelklinik in den Krankenhausplan des Landes aufzunehmen. Es sei Bedarf für die von der Havelklinik angebotenen Kapazitäten für Operationen am offenen Herzen, argumentierte das Oberverwaltungsgericht. Die Havelklinik bemüht sich seit Jahren, in den Krankenhausplan und damit in die Finanzierung durch die Berliner Krankenkassen aufgenommen zu werden. Der Senat verweigerte bislang die offizielle Anerkennung mit dem Argument, es gebe keinen weiteren Bedarf. Dem widersprach nun das Gericht. dpa

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