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Hempel-Geschäftsführer muß aussagen

Köln (dpa) - Der Geschäftsführer der Düsseldorfer Firmengruppe Alfred Hempel, die im Verdacht steht, mehreren Ländern in aller Welt die Grundstoffe für den Bau von Atombomben verkauft zu haben, muß vor dem Atomuntersuchungsausschuß des Bonner Bundestages als Zeuge aussagen. Das entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht in Köln.

Hempel-Geschäftsführer Helmut Swyen hatte gegen seine Ladung als Zeuge vor dem Bundestagsausschuß das Verwaltungsgericht angerufen und eine Einstweilige Anordnung gegen die Rechtmäßigkeit seiner Ladung beantragt. Das teilte der Pressedezernent des Verwaltungsgerichts am Dienstag mit.

Swyen soll nach dem Beschluß des Untersuchungsausschusses insbesondere zu der Frage gehört werden, ob durch Aktivitäten der Unternehmensgruppe, ihrer Beteiligungen oder von ihr beauftragter Firmen der Atomwaffensperrvertrag oder andere einschlägige völkerrechtliche oder innerstaatliche Vorschriften verletzt worden sind.

Swyen begründete seine Aussageverweigerung unter anderem damit, daß die Geschäfte seiner Firma nichts mit dem Untersuchungsauftrag des Ausschusses zu tun hätten. Dieser habe allein die Aufgabe, die Vorgänge um die Hanauer Atomfabriken zu klären.

Die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichtsbeschlusses lag am Dienstag noch nicht vor. Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ist möglich.

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