■ Am Rande: Helmut Schmidt wird nicht als Zeuge gehört
Berlin (dpa) – Die Unterstützung der Stasi für in der DDR untergetauchte RAF-Terroristen soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nur mit Bewährungsstrafen geahndet werden. Nachdem das Landgericht Berlin gestern das Verfahren gegen einen der vier Stasi-Offiziere mit Geldbuße eingestellt hatte, forderte der Staatsanwalt für die übrigen drei Strafen zwischen sechs und neun Monaten wegen versuchter Strafvereitelung. Die Verteidigung will Freispruch. Abgelehnt hat es das Gericht gestern, Altbundeskanzler Helmut Schmidt sowie die Ex-Chefs von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz zu vernehmen.
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