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Heimarbeitsgesetz gilt auch in FNL

Potsdam. Für Heimarbeit in den neuen Bundesländern gelten ab 1.Juli die Bestimmungen des bundesdeutschen Heimarbeitsgesetzes. Damit werden alle entsprechenden Tätigkeiten unter einen besonderen Schutz gestellt, teilte das Potsdamer Arbeitsministerium mit.

Danach seien Arbeitgeber verpflichtet, die erstmalige Ausgabe von Heimarbeit zu melden, Heimarbeitslisten zu führen und den Lohn anhand besonderer Entgeltbelege abzurechnen. Bei den Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik in Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus seien Entgeltprüfer mit der Überwachung der vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen beauftragt.

Mit Ausnahme der fristlosen Entlassungen gebe es für Heimarbeiter besondere Kündigungsfristen, heißt es weiter. Zu beachten seien auch die Bestimmungen über den gesetzlichen Jugend- und Mutterschutz. Kündigungen von Schwerbehinderten bedürften der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle. dpa

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