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■ KommentarHeile heile Segen

Die Richter des bremischen Staatsgerichtshofes sitzen in der Klemme: Ziemlich eindeutig hat die Sozialsenatorin Irmgard Gaertner die drei Monate vor ihrer Wahl nicht so richtig in Bremen gelebt. Das hätte sie nach der Bremischen Verfassung aber tun sollen. Eine Amtsenthebung wäre allerdings eine Katastrophe: Würden damit nicht alle Amtshandlungen der Senatorin ungültig? Nur ein Ausweg zeichnet sich ab: die „Heilung“. Die Ernennung Gaertners zur Senatorin war zwar mängelbehaftet, könnte das Gericht sagen, der Mangel aber ist geheilt, da Gaertner mittlerweile längst die Voraussetzungen erfüllt hat.

Ein wenig spitzfindig, sicher. Doch das Gesetz hat ja durchaus einen Sinn: Wer über die BremerInnen bestimmen will, sollte aus Bremen sein – oder doch wenigstens drei Monate hier gelebt haben. Sonst könnte ja jeder kommen und mitpfuschen wollen. Das leuchtet ein. Jedenfalls was die Wahl der Bürgerschaftsabgeordneten betrifft. Die sitzen schließlich stellvertretend für das Staatsvolk im Parlament, sollten also aus der Mitte desselben gewählt sein.

Ein echt Bremer Lokalpatriotismus jedoch ist die Drei-Monats-Klausel im Fall von Regierungsmitgliedern. SenatorInnen stehen Behörden vor, sie sollten also möglichst Fachleute sein. So furchtbar viel Auswahl hat das kleine Bremen aber nicht. Zumal wegen Filz so mancher Zugang zur politischen Leitungsebene für kompetente BremerInnen verstopft ist. Die Verfassungsreform-Komission sollte sich beeilen, diese Inzucht-Klausel abzuschaffen. Christine Holch

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