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Archiv-Artikel

Hebamme verurteilt

Wegen ihrer Verantwortung für den Tod eines Kindes bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme am Mittwoch von einem Amtsgericht zu 2.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Kind starb im Mai 1999 an Sauerstoffmangel in der Wohnung der Eltern in Mitte. Hätte die Mutter in einer Klinik entbunden, hätte es wegen möglicher rascher Intensivmedizin aller Wahrscheinlichkeit nach überlebt, so die Staatsanwaltschaft. Die Hebamme hatte den Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestritten. Es habe keine Bedenken gegen eine Hausgeburt gegeben. Laut Anklage war die Mutter nicht genügend über die Risiken der Hausgeburt informiert worden. Eine daran beteiligte Kollegin der Hebamme wurde freigesprochen. Der Tod des Babys sei nicht durch ihre Fehler verursacht worden. DPA