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Havel klagt gegen neues Wahlrecht

PRAG dpa ■ Der tschechische Präsident Václav Havel hat gestern Verfassungsklage gegen eine umstrittene Novelle des Wahlgesetzes eingereicht. Nach Ansicht des Staatsoberhaupts steht die Neuregelung nicht im Einklang mit dem Grundgesetz des Landes. Die beiden großen Parteien im Parlament hatten vorige Woche ein Veto des Präsidenten überstimmt. Laut Novelle soll vom Jahr 2002 an in Tschechien eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht gelten. Vertreter der Opposition kritisieren, die Novelle bevorteile „in undemokratischer Weise“ große Parteien.

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