in kürze PRÜGELNDE EHEMÄNNER: Hausverbot
In Baden-Württemberg kann prügelnden Ehemännern künftig landesweit die „rote Karte“ gezeigt werden, so das Justizministerium. Der „Verweis“ des Täters aus Lebensbereichen des Opfers wie der gemeinsamen Wohnung wird in der Regel für zehn Tage verhängt. (dpa)
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