: Hausverbot für Afro-Deutsche
■ Schwarze wollten Anzeige gegen rassistische Einlaßbeschränkungen einer Kiez-Diskothek erstatten und flogen aus Davidwache raus Von Silke Mertins
Eigentlich wollte die Afro-Deutsche Rose E. am vergangenen Freitag nur mit ihren FreundInnen tanzen gehen. Doch der Türsteher der Diskothek „After Shave“ in St. Pauli wollte ihre beiden männlichen Begleiter afrikanischer Herkunft nicht reinlassen. „Sie wissen schon warum“, hieß es am Eingang. Weil sich kürzlich zwei Afrikaner im Tanzschuppen geprügelt haben, müssen männliche Schwarze jetzt draußen bleiben. „Die offizielle Begründung, daß nur bekannte Gesichter reinkönnen, stimmt nicht“, so Rose E., „schließlich ließ man Frauen, auch mich und meine Freundin, rein.“
Also marschierte die junge Frau mit ihren BegleiterInnen zur Davidwache, um Anzeige gegen die rassistischen Einlaßmethoden zu erstatten. „Wenn zwei Deutsche sich prügeln, wird auch nicht gleich für alle Weißen Hausverbot erteilt“, argumentiert die 25jährige Afro-Deutsche. „Ich kann nicht akzeptieren, daß man wegen seiner Hautfarbe keinen Einlaß bekommt.“
Doch der diensthabende Polizeibeamte Bortz zeigte dafür kein Verständnis: „Das darf der Besitzer“, so der Polizist. „Farbige“ könnten durchaus aus einem Lokal ausgeschlossen werden. „Nennen Sie mich nicht Farbige“, empörte sich nun Rose E., „das empfinde ich als eine Beleidigung.“ Doch auch das wußte der Freund und Helfer besser und beschied schlicht, eine Beleidigung sei das nicht, und die junge Frau hätte da wohl ein grundsätzliches, gravierendes Problem. Einen Grund, Anzeige zu erstatten, sähe er jedenfalls nicht. Als Rose E. beharrte und anführte, daß ihr Bruder im gleichen Fall und derselben Diskothek schließlich auch vor zweieinhalb Monaten Anzeige erstattet hätte und von daher ganz offensichtlich eine Möglichkeit bestünde, wurde der Polizist ungemütlich. „Statt mir zu helfen, Anzeige zu erstatten, werde ich angschrien und schlecht behandelt“, beklagt sich die junge Afro-Deutsche. Der Polizeibeamte Bortz belegte sie daraufhin mit Hausverbot in der Davidwache.
Der Revierleitung der Davidwache sieht den Vorfall naturgemäß anders. Nach Darstellung des Polizeipressesprechers sei der Beamte in „unsachlicher Weise beschimpft“ worden, wobei die beiden Frauen „sich der Fäkalsprache“ bedient haben sollen. Daraufhin hätte er die beiden Frauen aus der Wache gewiesen.
„Hausverbot kann eine Wache durchaus erteilen“, so der Rechtswanwalt Mahmut Erdem. Die Polizei habe Hausrecht. „Sie darf allerdings niemanden daran hindern, Anzeige zu erstatten.“ Im vorliegenden Fall sähe er zum Beispiel die Möglichkeit, wegen Beleidigung, Nötigung oder Volksverhetzung Anzeige zu erstatten. „Doch den Straftatbestand zu beurteilen ist überhaupt nicht die Aufgabe des Polizisten“, so Erdem. Das zu entscheiden sei Aufgabe der Anwälte. „In einem Fall wie diesem muß die Polizei allerdings soviel Hilfestellung geben, daß die Anzeige aufgenommen werden kann.“ Dazu hätte der Beamte Bortz lediglich den Tathergang aufschreiben müssen.
Als „äußerst ungewöhnlich“ und „bürgerfeindlich“ bezeichnete auch der „kritische Polizist“ und GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr das Hausverbot der Davidwache in einem solchen Fall.
Die Diskothek „After Shave“ war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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