: Hauptamtliche Hilfe für Terroropfer
Für die Betreuung von Terroropfern bekommt Berlin einen hauptamtlichen Opferbeauftragten. Dazu werden eine neue Beamtenstelle sowie mehrere Mitarbeiterstellen geschaffen, die zur Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gehören und Senator Dirk Behrendt (Grüne) unterstellt sind. Darauf einigten sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Behrendt am Dienstag bei einem Gespräch, wie ein Sprecher der Justizverwaltung der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Für die Betreuung von Opfern in Berlin gibt es damit künftig drei verschiedene Zuständigkeiten: Der neue hauptamtliche Opferbeauftragte kümmert sich um die Opfer von Terroranschlägen und Amokläufen. Für die Opfer von Katastrophenfällen ist weiterhin die Senatsinnenverwaltung mit entsprechenden Krisenstäben zuständig. Und der ehrenamtliche Opferbeauftragte, den es seit 2012 gibt, soll für Kriminalitätsopfer jenseits von Großereignissen da sein.
Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten soll in der Stellenbeschreibung enthalten sein. Die Ausschreibung will die Senatsjustizverwaltung noch 2017 veröffentlichen. (dpa)
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