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Hau weg den Schiet!

■ Streit um „Fäkalienregen“ der Bundesbahn geht weiter

Der Streit zwischen Dieter Schwon aus Hochdonn (Kreis Dithmarschen) und der Deutschen Bundesbahn (DB) um den „Fäkalienregen“ von der Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal geht in die zweite Runde. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht terminierte die Berufungsverhandlung jetzt auf den 10. Dezember.

Das Landgericht Itzehoe hatte im Oktober 1992 die DB dazu verurteilt, Maßnahmen zu ergreifen, damit Exkremente aus den Toiletten der Züge nicht mehr auf Schwons Garten niederrieselt. Vorausgegangen war ein jahrelanger fruchtloser Briefwechsel, in dem Dieter Schwon von der uneinsichtigen Bahn ein Ende des „stinkenden Regens“ gefordert hatte.

Gegen das Urteil hatte die Bahn Berufung eingelegt. Immerhin müßten mehrere Millionen Mark locker gemacht werden, um die Wagen, die über den Nordostseekanal fahren, mit speziellen Fäkalienbehältern auszurüsten. Die DBstützt sich auf die preußische Betriebsgenehmigung von 1914, die sie von den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes ausnehme. lno

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