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Haß und Erbärmlichkeit

■ Der Prozeß gegen „Aussteiger“ Boock geht zu Ende

Mit dem Stammheimer Revisionsprozeß gegen den RAF–Aussteiger Peter Jürgen Boock geht ein weiteres Stück juristischer, aber auch menschlicher Erbärmlichkeit zu Ende. Von juristischer Erbärmlichkeit, institutioneller Perfidie und menschenverachtendem Haß aber war eine Institution geprägt, die sich gleichwohl anschickt, erste Gewalt im Staate zu werden: die Karlsruher Bundesanwaltschaft. Wie tief muß es die Selbstgefälligkeit dieser selbsternannten Terroristenjäger verletzt haben, daß Peter Jürgen Boock zwar zum politischen Aussteiger, aber nicht - wie andere vor ihm - zum Verräter und Kronzeugen wurde. Wie leicht war es diesen Bundesanwälten mitsamt ihrem kaputten General an der Spitze gefallen, Boocks Verteidiger im ersten und zweiten Verfahren zu Komplizen des Terrors zu stempeln. Wie locker gelang ihnen, mit einer trüben Brühe fragwürdiger Indizien und unauffindbarer Kronzeugen aus Boock einen sechsfachen Mörder zu machen. Wie tief muß einem Bundesanwalt Uwe Schulz noch am letzten Verhandlungstag die „Geißlersche Krankheit“ im Halse gesteckt haben, als er gerade demjenigen von Boocks Verteidigern, der demnächst für seinen Einsatz für die Opfer des Faschismus ausgezeichnet werden soll, fehlende Distanz zum Nationalsozialismus unterstellte. Der 5. Strafsenat am OLG Stuttgart hat es im Prozeß gegen Peter Jürgen Boock gewagt, diese Behörde in ihre Schranken zu weisen. Bekommt Generalbundesanwalt Kurt Rebmann ein Kronzeugengesetz nach seiner Fasson, dann sind die Schleusen juristischer Willkür und rechtsfreier Erbärmlichkeit offener denn je. Dietrich Willier

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