: Harte Strafe für Steinewerfer
Zehn Monate nach den Mai-Krawallen ist einer der damaligen Steinewerfer vom Landgericht Berlin zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Wie die Staatsanwaltschaft erst jetzt mitteilte, erging der Schuldspruch gegen den 22-jährigen Berliner bereits am 25. Februar. Damit wurde ein Urteil der ersten Instanz vom November 2003 aufgehoben. Vor dem Amtsgericht Tiergarten war der Angeklagte zunächst nur zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft war dagegen in Berufung gegangen. Wie die Justiz weiter mitteilte, wurde der 22-Jährige nach dem jüngsten Urteil sofort inhaftiert. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er während der Krawalle am 1. Mai 2003 an der Kreuzung Manteuffel- und Oranienstraße im Stadtteil Kreuzberg einen Pflasterstein auf Polizisten geworfen hatte. Sie verurteilten ihn daher wegen Landfriedensbruchs und Widerstands gegen die Polizei im besonders schweren Fall sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, hieß es. DPA