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Happy-Hour-Brötchen gerettet

■ Die Hamburger Bäckerinnung verklagt keine Billig-Anbieter

Die gute Nachricht für alle Kleinsparer: Die Hamburger Bäckerinnung wird keine Bäcker verklagen, die ihre Backwaren in Happy-Hour-Aktionen zum halben Preis anbieten. Damit folgt sie nicht dem schlechten Beispiel der Bremer Innung, die nach einem Bericht des Hamburger Branchenmagazins Back Journal einen Bäcker verklagen will, weil er bestimmte Backwaren – die ohnehin schon drögen – vor Ladenschluß zum halben Preis angeboten hatte. Das sei ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Bremer Richter erließen bereits eine Einstweilige Verfügung gegen das unstandesgemäße Tun.

„Wir weisen unsere Mitglieder allerdings auf das Urteil hin“, sagt Hamburgs Obermeister mit dem sprechenden Namen Peter Becker. „Wenn ein einzelner Betrieb gegen einen anderen klagen würde, könnten wir das sowieso nicht verhindern.“ Nach seiner Ansicht würden diese Billigangebote aus betriebswirtschaftlicher Sicht sowieso wenig Sinn machen, da damit keine Gewinne erzielt werden könnten. „Wir raten unseren Mitgliedern deshalb von Happy-Hour-Aktionen ab“, sagte auch Innungs-Geschäftsführer Heiko Klages. Ob die Hanseaten den dann entstehenden Paniermehlberg durch den verstärkten Konsum von Karbonade abbauen sollen, sagte er nicht. lno

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