in kürze VERFASSUNGSGERICHT : Handydaten geschützt
Die Polizei darf bei Ermittlungen nicht von sich aus Mobiltelefone beschlagnahmen, um an dort gespeicherte Telefondaten zu gelangen, hat das BVerfG entschieden. Dazu bedürfe es der Erlaubnis eines Richters, oder bei Gefahr in Verzug der eines Staatsanwalts. Hintergrund war die Beschlagnahme eines Mobiltelefons. (rtr)