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Hamburger Daten

■ Datenschutzbericht deckt eklatante Rechtsbrüche auf

Hamburg (ap/taz) - Einen „sorglosen Umgang“ der Hamburger Verwaltung mit Daten hat der zuständige Datenschutzbeauftragte Claus Henning Schapper in seinem am Freitag vorgelegten Datenschutzbericht beklagt. Die „auffällige Unbekümmertheit“ der Verwaltung führte Schapper darauf zurück, daß die Erinnerung an das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts „vielleicht etwas blasser geworden sei“. Neben einer Reihe von eklatanten Rechtsbrüchen der Verwaltung bei Speicherung und Weitergabe von Daten führte Schapper auch das Beispiel einer Behördenmitarbeiterin an, der das Gehalt gekürzt worden war, weil sie sich auf den Datenschutz berufen habe. Das Gesetz über die geplante Volkszählung entspricht nach Schappers Ansicht zwar den Bestimmungen der Verfassung und des Bundesverfassungsgerichts. Das Datenschutzkonzept für die Durchführung in der Hansestadt sei jedoch „diskussionsbedürftig“. Da sich in der Bevölkerung immer mehr Widerstand gegen die Volkszählung rege, schlug der Datenschützer vor, die Auskunftspflicht für die Fragen „auf einen Mindestkatalog“ zu begrenzen. Schappner kritisierte besonders den Zugriff der Behörden auf das Informationssystem ZEVIS, in dem die Autofahrer erfaßt sind, aus dem sich mittlerweile selbst der Militärische Abschirmdienst bedienen darf. Im Zusammenhang mit den Sicherheitsgesetzen warnte Schapper davor, „terroristische Anschläge zum Anlaß für weitreichende Einschränkungen des Datenschutzes zu nehmen, die zur wirksamen Bekämpfung des Terrorismus nicht einmal geeignet sind“.

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