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Halter von Kampfhunden verurteilt

Hamm (dpa) - Ein Blutbad, das zwei wildgewordene Kampfhunde im Februar dieses Jahres auf offener Straße in Hamm anrichteten, kommt den Hundehalter teuer zu stehen: Wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte ein Hammer Schöffengericht den 38jährigen Schlosser am Montag zu 8.400 Mark Geldstrafe. Die Anklage hatte für den Besitzer der Tiere sechs Monate Haft auf Bewährung beantragt.

Die beiden Staffordshire-Terrier waren aus dem nur behelfsmäßig verschlossenen Keller ausgebrochen und hatten dann auf der Straße eine junge Türkin und deren sieben und acht Jahre alte Kinder durch Bisse verletzt. Zwei Jungen, die den Verletzten helfen wollten, erlitten ebenfalls zahlreiche Bißwunden. Bleibende Schäden trug eine Frau davon, die sich zwischen die angreifenden Hunde und die Kinder gestellt hatte und dabei zu Boden gerissen worden war. Erst als ein Türke einen der Hunde bewußtlos schlagen konnte, war das Drama beendet.

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