: Haltbarkeit nicht gleich Verfall
BERLIN afp ■ Ärgerlich, aber kein Grund zur Reklamation: Lebensmittel dürfen auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verkauft werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Weil es sich dabei nicht um ein Verfallsdatum handele, sei der Verkauf „abgelaufener“ Produkte weiter möglich – solange diese in Ordnung seien. Rechtlich umstritten sei aber, ob Lebensmittel mit abgelaufenem Datum entsprechend zu kennzeichnen sind, um den Kunden auf eine mögliche Wertminderung hinzuweisen. Klar ist der Fall beim Verbrauchsdatum: Statt mit „mindestens haltbar bis“ muss bei besonders leicht verderblichen Waren „verbrauchen bis“ auf der Packung stehen. Lebensmittel mit diesem Datum dürfen nach Ablauf nicht mehr verkauft werden. Egal ob abgelaufen oder nicht: War ein Produkt beim Verkauf schon verdorben, kann es auf jeden Fall reklamiert werden.