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Haller wehrt sich

■ AG-Weser-Entscheidung wieder vertagt

Der Staatsrat im Wirtschaftsressort, Dr. Frank Haller, hat sich in einer Erklärung zu dem Bericht der taz (vgl. taz 7.12.) über das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen ihn geäußert. „Die Vorgänge“, auf die sich der Bericht bezieht, seien „mehrfach in Wirtschaftsörderausschüssen, Deputationen und sogar in der Bürgerschaft behandelt worden. Mängel konnten nicht entdeckt werden“. Das „Neuordnungsverfahren“ des AG- Weser-Geländes werde „intensiv weiterverhandelt“, eine Entscheidung werde erst Anfang 1994 möglich sein.

Damit ist die angekündigte Entscheidung Mitte Dezember wieder mehr vertagt. Schon im Jahre 1991 war die „Neuordnung“ einmal auf die Tagesordnung der Wirtschaftsförderungsausschüsse gesetzt worden, wegen neuer Geldforderungen der Firma Grunau damals aber verschoben worden.

Bei dem Rechtsanwalt, auf dessen Anzeige hin die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingeleitet worden sind, handele es sich um einen „Marktkonkurrenten der Firma Grunau, der allerdings vor einigen Jahren mangels GeschäftsErfolg Konkurs anmelden mußte“, schreibt Haller. Seitdem führe der „einen Feldzug gegen Grunau“ und „nun auch gegen mich“.

Der Pressespercher der Staatsanwaltschaft, Hans Georg von Bock und Polach, erklärte auf Anfrage, nach dem internen Bericht der Staatsanwaltschaft an den Justizsenator sei ein „Anfangsverdacht“ gegen den Staatsrat gegeben. Deshalb führe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren. K.W.

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