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Archiv-Artikel

Hakenkreuz in die Mülltonne

betr.: „Antifa darf kein Hakenkreuz verwenden“, taz vom 30. 9. 06

Es ist für mich unfassbar: Das Landgericht in Stuttgart hat einen Mann verurteilt, weil er mit Anti-Nazi-Symbolen gehandelt hat. Die Symbole waren eindeutig als solche zu erkennen, doch der Richter meinte offenbar, das fiele unter das Verbot des Zeigens von Hakenkreuzen. Wie könnte man jedoch bildhafter seine Ablehnung gegenüber den Nazis ausdrücken als mit einem Hakenkreuz, das in die Mülltonne geworfen oder zerstört wird? Jegliche Verherrlichung der Nazisymbole ist zu Recht verboten. Aber verfremdete, sprich: durchgestrichene oder zerbrochene Nazisymbole müssen als Zeichen des Protestes gegen Neonazis erlaubt sein. Ich hoffe, dass ein höheres Gericht dieses Urteil, das die Neonazis sicher begrüßen werden, aufhebt. JOACHIM FISCHER, Bremen