in kürze RADFAHREN OHNE LICHT : Haftung bei Unfall
Wer in der Dunkelheit ohne Licht Fahrrad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Dies berichtet die juristische Zeitschrift OLG-Report unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (Az.: 24 U 201/03). (dpa)