: Haftstrafe
Zu drei Jahren Haft wegen Totschlags hat das Landgericht Itzehoe gestern eine 33jährige Lübeckerin verurteilt, die vor fünf Jahren ihr knapp sechs Monate altes Baby getötet hatte. Die Angeklagte, die sich im vergangenen März selbst gestellt hatte, legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Das Kind sei dadurch entstanden, daß ihr Ehemann sie vergewaltigt habe. Er habe sie und auch das Baby häufig mißhandelt. Sie habe sich deshalb von ihm getrennt und sei ins Frauenhaus Itzehoe gezogen. Warum sie das Kind im Juli 1991 getötet habe, „weiß ich bis heute nicht. Ich bereue es sehr.“ Sie habe ein Kissen auf das Baby gelegt, bis der Kleine erstickte. Zwar hatte die Frau sofort den Notarzt alarmiert, die Hilfe kam jedoch zu spät.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen