: Haftstrafe für Verschleppung
Wegen Verschleppung eines siebenjährigen Mädchens von einem Spielplatz und Belästigung eines weiteren Kindes ist ein Gelegenheitsarbeiter gestern vom Landgericht zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 38-Jährige wurde des Entzuges Minderjähriger, der Beleidigung und der Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Angeklagte war mit dem Kind am 7. September 1998 von einem Park in Kreuzberg zu seinem Zimmer in einem Friedenauer Wohnheim gefahren. Seinen eigenen Angaben zufolge bot er dem Kind an, die nassen Kleider zu trocknen. Drei Stunden später kam die von Heimbewohnern alarmierte Polizei und nahm den Angeklagten fest. DPA
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