: Haftstrafe für Ex-DDR-Anklägerin
Wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung ist eine 46jährige Ex-DDR-Staatsanwältin gestern zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht fand die Angeklagte schuldig, als Staatsanwältin beim Ostberliner Generalstaatsanwalt in fünf Fällen Anklage gegen Ausreisewillige erhoben und Haftfortdauer beantragt zu haben. Unvertretbar sei aber die von der Ex- DDR-Staatsanwältin beantragte Strafhöhe bis zu einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung gewesen.ADN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen