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■ Am RandeHaftpflicht zahlt nicht bei Lebenspartnern

Köln (dpa) – Unverheiratete Paare, die zusammenleben, können untereinander keine Haftpflichtansprüche geltend machen. Darauf hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gestern hingewiesen. Deshalb sei es auch in „wilden Ehen“ sinnvoll, wenn ein Partner bei dem anderen mitversichert werde.

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